agb's

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allgemeine geschäftsbedingungen

  1. für alle gegenwärtigen und zukünftigen rechtsgeschäfte, lieferungen und leistungen des kd- teledialogcenters (kompetenz im dialog), blankreutestraße 1, 79108 freiburg, (nachstehend auftragnehmer genannt) sind ausschließlich diese geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen fassung maßgebend. abweichende bedingungen der vertragspartner, die der auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den auftragnehmer unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. nebenabreden, änderungen und ergänzungen sind nur gültig, wenn der auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. gleiches gilt für die zusicherung von eigenschaften. an von angestellten/mitarbeitern getroffene mündliche vereinbarungen und/oder zusicherungen wird der auftragnehmer nicht gebunden, soweit diese über die schriftlichen vereinbarungen hinausgehen.
  3. der auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im rahmen der zusammenarbeit mit dem kunden zur kenntnis gelangenden geschäftsgeheimnisse mit der sorgfalt eines ordentlichen kaufmannes zu wahren und alle diesbezüglichen informationen vertraulich zu behandeln. die sorgfalts- und verschwiegenheitspflicht währt über das vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine zusammenarbeit nicht zustande kommt.
  4. der auftrag wird im sinne von § 37 bundesdatenschutzgesetz (bdsg), d.h. auftragsdatenverarbeitung durchgeführt. das hat zur folge, dass die vom auftraggeber zur durchführung des auftrages zur verfügung gestellten daten vom auftragnehmer ausschließlich nach den weisungen des auftraggebers verarbeitet werden, die verantwortung für die wahrung der rechte der betroffenen i.s. des bdsg beim auftraggeber verbleibt und der auftragnehmer für die datensicherung in der phase der auftragsverarbeitung verantwortlich ist.
  5. das vertragsverhältnis kann während einer aktion von beiden seiten zu jeder zeit mit einer frist von 14 werktagen gekündigt werden. die kündigung hat, abgesehen von den nachfolgenden bestimmungen, keinerlei einfluss auf entstehung und fälligkeit aller bis zu dem zeitpunkt, zu dem die kündigung wirksam wird, angefallenen vergütungs- und kostenerstattungsansprüche.
  6. angestellte des auftragnehmers dürfen bis 12 monate nach beendigung des jeweils letzten auftrages vom auftraggeber nicht als arbeitnehmer, auch nicht aushilfsweise angestellt, respektive als freie mitarbeiter direkt oder indirekt angestellt oder beauftragt werden, es sei denn nach ausdrücklicher, schriftlicher genehmigung des auftragnehmers.
  7. die kosten des auftrages sind jeweils 10 tage nach rechnungsstellung zahlbar. die rechnungsstellung erfolgt für vorkosten lt. definition im angebot bei auftragserteilung. für durchführungsarbeiten durch monatliche bzw. wöchentliche abschlagsrechnungen der im abgelaufenen monat bzw. woche erbrachten leistungen. fremdkosten können sofort nach anfall berechnet werden. zum zwecke der monatsabgrenzung und der erstellung eines monatsabschlusses ist der auftragnehmer berechtigt, bei projekten die ein monatsende überschreiten, eine zwischenrechnung zu stellen. eine endabrechnung erfolgt nach abschluss einer jeden aktion.
  8. urheber- oder sonstige rechte an den vom auftragnehmer entwickelten konzepten, entwürfen, texten und gesprächsleitfäden verbleiben bei eben diesem. der auftragnehmer übernimmt weiterhin keine haftung für die vollständigkeit, richtigkeit oder zulässigkeit von texten und/oder gestaltungen. die haftung des auftragnehmers, gleich aus welchem rechtsgrund, beschränkt sich auf vorsatz und grobe fahrlässigkeit. schadensersatzansprüche gegen das kd- teledialogcenter können nur geltend gemacht werden, wenn der schaden nachweislich durch vorsatz oder grobe fahrlässigkeit von dem kd- teledialogcenter verursacht wurde. weitergehende schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. eine schadensersatzhaftung von dem kd- teledialogcenter aus einem vertrag mit kaufleuten ist auf den schadensbetrag beschränkt, der zum zeitpunkt des vertragsabschlusses als folge einer pflichtverletzung für das kd- teledialogcenter erkennbar war.
  9. der auftraggeber ist für die zulässigkeit des auftrages verantwortlich, vor allem für die konformität der gegebenenfalls vom auftraggeber zur verfügung gestellten adressen und kontaktdaten mit den aktuellen gesetzen und bestimmungen und für die zulässigkeit von vor allem telefonischer kontaktaufnahme mit den gewünschten ansprechpartnern, wenn dies bestandteil der vereinbarten kampagne ist. der auftraggeber versichert die rechtskonformität der in auftrag gegebenen aktion. sollten aus einer solchen aktion ansprüche von dritter seite an den auftragnehmer herangetragen werden, vor allem auch unter dem vorwurf unzulässiger telefonischer kontaktaufnahme, so hat der auftraggeber alle tatsachen und erkenntnisse, die geeignet sind diesen vorwurf zu entkräften, beizubringen und hat den auftragnehmer in der abwehr dieser ansprüche zu unterstützen. sollte der auftragnehmer, im falle vereinbarungsgemäßer auftragsabwicklung, mit finanziellen forderungen dritter wegen unzulässiger kontaktaufnahme konfrontiert werden, so hat der auftraggeber für die dem auftragnehmer hierdurch entstehenden kosten, gebühren und oder strafgelder einzustehen und sie dem auftragnehmer in vollem umfang zu erstatten
  10. sollte eine bestimmung dieses vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die wirksamkeit der übrigen bestimmungen des vertrages nicht berührt. an die stelle der unwirksamen bestimmung tritt eine regelung, die so weit wie möglich, dem zweck der unwirksamen bestimmung entspricht.
  11. ausschließlicher gerichtsstand für alle rechtsstreitigkeiten aus dieser vereinbarung ist freiburg im breisgau.
  12. es gilt ausschließlich das recht der bundesrepublik deutschland, soweit diesem nicht zwingendes recht entgegensteht.